Information der FOCONIS AG zur Anpassung des Mehrwertsteuersatzes

Stand: 30. Juni 2020

Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung ihres Konjunkturpakets im Rahmen der Corona-Krise die Senkung des Mehrwertsteuersatzes um 3% auf dann 16% ab dem 01.07.2020 beschlossen. Für den ermäßigten Steuersatz erfolgt eine Senkung um 2% auf dann 5%. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres bis zum 31.12.2020.

Auch für alle Leistungen, die von der FOCONIS zwischen dem 01.07. und 31.12.2020 erbracht werden, tritt dieser Beschluss in Kraft. Ausschlaggebend für die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes in den entsprechenden Rechnungen ist der Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung.

Monatliche Wartungseinzüge

Im Falle von monatlichen Wartungseinzügen verringert sich ab dem 01.07.2020 die Mehrwertsteuer auf 16%. Ihr Wartungsvertrag enthält den Mehrwertsteuer-Ausweis und dient als Dauerrechnung. Damit die verringerte Mehrwertsteuer abzugsfähig wird (falls optional ein Vorsteuerabzug vorgenommen wird), erhalten Sie unaufgefordert eine neue Dauerrechnung. Die FOCONIS wird den Versand der entsprechenden Rechnungsunterlagen voraussichtlich bis Mitte Juli 2020 abschließen.

Sollten Sie die vereinbarte Jahresgebühr im Januar 2020 per Lastschrift oder Rechnung bereits bezahlt haben, erhalten Sie für das zweite Halbjahr 2020 eine Dauerrechnung mit dem verringerten Mehrwersteuersatz sowie eine Überweisung des Differenzbetrages. Dies wird voraussichtlich bis Ende Juli 2020 erfolgen - wir bitten Sie entsprechend um Geduld.

Foconis-ZAK® Betriebsführung

Im Falle eines aktiven Vertrags zur Foconis-ZAK® Betriebsführung erhalten Sie gegen Ende Juli 2020 für die zu entrichteten Servicegebühr ab 01.07.2020 ebenfalls eine Dauerrechnung (als Ersatz für den Ausweis von Gebühr und Mehrwertsteuer im Servicevertrag) mit dem verringerten Mehrwertsteuersatz.

Rechnungskorrekturen

Im Falle von Rechnungskorrekturen oder Stornierungen kommt bei der Bestimmung des Mehrwertsteuersatzes jener zum Tragen, der in der betroffenen Rechnung angesetzt wurde.

Gutschriften

Für Gutschriften gilt ab dem 01.07.2020 der verringerte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16%.

Einstellungen in Ihren FOCONIS Classics Anwendungen

Der neue FOCONIS Newsletter 02/2020 wird im Juli veröffentlicht. Eines der Themen sind Informationen zur Anpassung der Einstellungen innerhalb der Classics Anwendungen, um der Entscheidung der Bundesregierung gerecht werden zu können. Den entsprechenden Themenpunkt veröffentlichen wir für Sie vorab, um die entsprechenden Vorbereitungen bereits treffen zu können.

Hier geht's zum Beitrag