... und wenn die Regulatorik aus Berlin und Brüssel gerade eine Pause macht, kommt bereits die nächste Pflicht um die Ecke. In der Musterorganisationsanweisung zum Wertpapierstandard heißt es ab sofort:
„Der Compliance-Beauftragte überwacht regelmäßig und risikoorientiert, ob der operative Bereich die
erforderlichen Selbstkontrollen ordnungsgemäß durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert hat.“
Keine Auflage ohne Prüfungsinhalte: Geprüft wird nach bisherigen Erfahrungen bereits jetzt und obendrein streng und unangekündigt. Vielerorts sind bereits Prüfungsfälle nicht nur im Rahmen regulärer Prüfungen vor Ort, sondern auch etwa durch Testkäufer der Aufsichtsorgane bekannt. Die gute Nachricht: Foconis Analytics stellt rund um den Themenbereich „Selbstkontrolle Vertrieb“ ab sofort eine entsprechende Erweiterung für Ihr Foconis-ZAK® System zur Verfügung. So ergänzen Sie die bisherigen Defense Lines durch relevante Kontrollen in der Marktfolge sowie die nachgelagerten Basiskontrollen zum regulären Geschäft um eine dritte Verteidigungslinie.
Jetzt Führungskräfte in der Beratung und Compliance-Beauftragte unterstützen.
Wir freuen uns auf weiteren Austausch zum Thema.