Die einmal jährlich von der Finanz Informatik zur Verfügung gestellte Liste N933 enthält alle Kunden, für die eine Bearbeitung nach AEOI und/oder FATCA erforderlich ist. Um Fehlmeldungen zu vermeiden, muss diese nachfolgend von den einzelnen Sparkassen nach bestimmten Kriterien wie „Selbstauskunft erforderlich“, „Beleg erforderlich“, „Konten mit hohem Wert mit Indizien“ etc. klassifiziert und anschließend bearbeitet werden. Aufgrund der Komplexität der Selektionskriterien ist dieser Prozess sowohl langwierig als auch fehleranfällig. Eine Qualitätssicherung kann häufig nur über ein Vier-Augen-Prinzip gewährleistet werden. Im Rahmen der Dienstleistung AEOI/FATCA erfolgt die Klassifikation softwaregestützt mit Hilfe speziell entwickelter Prüfregeln, die gewährleisten, dass alle Daten eine korrekte Zuordnung erhalten. Hierzu wird die LISA-Liste N933 über die Datenversorgung eingelesen und anschließend geprüft. Die Handlungsempfehlung für die einzelnen Gruppen wie z. B. „Selbstauskunft einholen“ wird automatisch hinterlegt, so dass eine nachfolgende gruppenspezifische Bearbeitung problemlos möglich wird.
Prüfrelevante FATCA-Kunden sollten in der Liste N933 vorhanden sein. Als Backup und Nachweis für die jährliche Indizienermittlung stellt die Finanz Informatik aber zusätzlich die Liste N599 zur Verfügung. Zur Absicherung wird im Rahmen unserer Dienstleistung die Liste N599 ebenfalls eingelesen und überprüft, ob alle FATCA-Kunden auf die Liste N933 übernommen wurden. Ist dies nicht der Fall, muss der betreffende Datensatz in OSPlus mit dem korrekten Merkmal versehen werden.
Wenn dies gewünscht wird, erzeugen wir im Anschluss an die Prüfung Personenlisten für die Erstellung von Serienbriefen, so dass nachfolgende Aktionen ohne Zeitverzögerung erfolgen können.