In vielen Sparkassen verbleibt eine große Anzahl inaktiver Kunden länger als gesetzlich vorgeschrieben im Datenbestand. Unsere Praxiserfahrungen zeigen, dass es sich hierbei um 15 % bis 35 % des Gesamtdatenbestandes handeln kann. Die Folge sind jährlich wiederkehrende, unnötige Speicher-, Prozess- und Auswertungskosten in fünf- oder sechsstelliger Höhe, die sich durch Einsatz unseres Lösungspakets Inaktive Kunden schnell und ressourcenschonend vermeiden lassen.
Das Recht von Privatpersonen auf ein „Vergessen“ wurde mit der DSGVO noch einmal deutlich gestärkt. Daten von Kunden, zu denen keine Geschäftsbeziehung mehr besteht, sollten deshalb nach Ende der Aufbewahrungsfrist so schnell wie möglich gelöscht werden. Nicht identifizierte inaktive Kunden erhöhen in diesem Zusammenhang das Risiko für Strafzahlungen deutlich.
Innerhalb von wenigen Tagen untersucht einer unserer Berater direkt bei Ihnen vor Ort mithilfe unserer Prüfsoftware und einem praxiserprobten Regelwerk den Gesamtdatenbestand Ihrer Sparkasse.
Das Regelwerk überprüft anhand einer Vielzahl von Informationen, ob Datensätze einen Kundenbezug haben. Die verwendeten Parameter können bei Bedarf an sparkassenspezifische Besonderheiten angepasst werden. Auf diese Weise werden zunächst alle aktiven Kunden identifiziert und aus der verbleibenden Menge zusätzlich alle indirekt - z. B. durch Vormundschaft - aktiven. Datensätze, die keinen Kundenbezug aufweisen, sind inaktiv und werden der überwiegend maschinellen Bearbeitung zugeführt.
Die Dienstleistung Inaktive Kunden wird zu einem Festpreis angeboten, der die sparkassenspezifischen Anpassungen im Regelwerk bereits beinhaltet. Nach einmaliger Durchführung ist es zudem möglich, besonders günstige Abonnementskonditionen in Anspruch zu nehmen.