Wenn ein gleich mehrere Fachbereiche umfassendes Thema aus dem Alltag der Banken und Sparkassen heute nicht mehr wegzudenken ist, dann ist es die Compliance. Compliance steht nicht mehr nur für einzelne Teilbereiche der Finanzwirtschaft, sondern wird zunehmend ganzheitlich betrachtet. Die aktive Bekämpfung von Verstößen, Missbrauch, Manipulation und Betrug kann bereits heute kaum von nur einer Stelle gewährleistet werden. So entwickelte sich in den letzten Jahren eine ständige Zusammenarbeit unterschiedlicher Compliancebeauftragter sowie deren ständige Kommunikation von der anfänglichen Strategie zu einem heute vielerorts gelebten Standard, dem wachsende Bedeutung zukommt.
Mit dem Foconis-ZAK® Funktionspaket „General Compliance“ und dem dazugehörigen Compliance Portal bietet die FOCONIS AG eine Erweiterung für das Beauftragtenwesen an. Mit der vierten MaRisk-Novelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) wurde neben den bereits etablierten Compliance-Säulen Kapitalmarkt und Geldwäsche-/Betrugsbekämpfung eine dritte Säule geschaffen, über die ein generalistischer Ansatz innerhalb der Gesamtbank verfolgt werden soll. Gemäß den Regularien unterliegt nicht nur das Kreditinstitut selbst bestimmten Vorgaben. Die gesamte Belegschaft ist zudem zur aktiven Mitarbeit angehalten. Hierzu ist es unerlässlich, ein modernes, IT-basiertes Kommunikationsmedium zu schaffen, das eine Schnittstelle zwischen Mitarbeitenden und Compliance-Beauftragten bildet. Bestenfalls wird ein prozessintegriertes Medium genutzt, das eine hohe Akzeptanz bei den Mitarbeitenden erreicht und alle Anforderungen im Kontext von Verschwiegenheitspflichten oder Fristversäumnissen sowie der revisionssicheren Dokumentation erfüllt.
Daher sieht die Lösung der FOCONIS zum Sachverhalt eine papierlose, zentrale Kommunikationsplattform vor, die thematisch maßgeschneiderte Prozesse sicherstellt. Wir nennen es: Foconis-ZAK® General Compliance. Das Funktionspaket eröffnet der gesamten Belegschaft die Möglichkeiten zur Erfassung von Nebenbeschäftigungen, Dokumentation von Zuwendungen, die Übermittlung von Verdachtsfällen oder die Bestätigung Kenntnisnahme-pflichtiger Dokumente. Darüber hinaus ermöglicht das Funktionspaket die direkte Kommunikation der zuständigen Stelle mit dem Urheber der Information. Über das System erfolgt hierbei eine zentrale, dokumentierte und zugriffsgeschützte Kommunikation der Akteure. Ganz nach dem bewährten ZAK-Prinzip, runden papierlose, moderne Reportings sowie automatisierte, digitale Vollständigkeitsmeldung den Funktionsumfang ab.
Das neue Portal ergänzt darüber hinaus das bereits verfügbare Foconis-ZAK® Funktionspaket „WP-Compliance Kontrollen“ um die Funktionalität zur direkten Kommunikation zwischen der zuständigen Stelle und dem Mitarbeiter (z. B. bei der Meldung von Drittbankdepot und -order oder Pre-Clearing). Bei Interesse am Einsatz des neuen Foconis-ZAK® Funktionspakets „General Compliance“ senden Sie uns gerne eine entsprechende Anfrage über unser Kontaktformular.
An dieser Stelle weisen wir noch einmal darauf hin, dass das Funktionspaket „General Compliance“ ausschließlich unter der Version 3 des Foconis-ZAK® Systems verfügbar ist. Informationen zum Einsatz dieser Version für Genossenschaftsbanken finden Sie im Themenpunkt 2.2 dieser Newsletter-Ausgabe.
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