Im Frühjahr 2019 traf der EuGH die Entscheidung, dass Arbeitgeber zur Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit Ihrer Mitarbeitenden verpflichtet sind. Seitdem warteten die Personalabteilungen entspannt auf eine entsprechende Umsetzung auf Bundesebene. In letzter Zeit rückt das Thema vermehrt in den Fokus – erste Arbeitsgerichte bestätigen den EuGH-Beschluss und haben sogar bereits geurteilt, dass schon jetzt eine Verpflichtung für Arbeitgeber besteht, ein objektives, verlässliches und zugängliches System für Arbeitnehmer einzurichten (vergl. ArbG Emden v. 20. Februar 2020 – 2 Ca 94/19, PDF-Dokument des Urteils in der R&W Datenbank)
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