Mit unserem FOCONIS Newsletter 02/2020 haben wir Sie auf die Änderungen in den FOCONIS Classics hinsichtlich der von der Bundesregierung beschlossenen temporären Reduzierung der Mehrwertsteuer aufmerksam gemacht. Heute möchten wir Sie daran erinnern, die angepassten Mehrwertsteuersätze pünktlich zum 1. Januar 2021 erneut anzupassen. Die Anleitung aus dem FOCONIS Newsletter 02/2020 kann hier erneut genutzt werden: