Einige Kunden haben uns im Zuge der Hochwasserkatastrophe aus dem Juli dieses Jahres darüber informiert, dass es teils zu schweren Überflutungen von Schließfachanlagen kam. Dies hat entweder temporäre oder dauerhafte Stilllegungen gefordert.
Für die Mieterinnen und Mieter der betroffenen Schließfächer bedeutete dies häufig den Umzug des bisherigen Schließfachs bzw. des Inhalts. Darüber hinaus sind Anwenderinnen und Anwender mit dem Wunsch an uns herangetreten, ab dem Beginn der hierbei entstehenden Zugriffsausfallzeiten keine Mietgebühren zu berechnen. Mietverträge sollten entweder zu einem bestimmten Datum aufgelöst oder mietfrei gestellt werden.
Betroffene Banken können die Mietverträge je Filiale ab einem bestimmten Tag mietfrei stellen und seit diesem Zeitpunkt bereits gezahlte Mietkosten erstatten. In FOCONIS Schließfachverwaltung kann dies über eine Mitpreisanpassung abgebildet werden.
Klicken Sie in der Anwendung auf „Verwaltung ➔ Aufträge“ und legen Sie dort eine Mietpreisanpassung an. Legen Sie für die betroffenen Standorte den Mietpreis unabhängig von der Schließfachgröße auf 0 Euro und für die Dauer der gewünschten Gültigkeit fest. Erstellen Sie im Anschluss eine Zwischenabrechnung für alle Vermietungen des Standortes. So errechnet und veranlasst die Anwendung eine Teilrückerstattung der Mietkosten per SEPA-Gutschriftenauftrag für den gewünschten Zeitraum.
Können Schließfachanlagen zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Betrieb genommen werden, kann entweder eine Neuvermietung angelegt oder bei den bestehenden Vermietungen der ursprüngliche Mietpreis wieder eingetragen werden. Bei weiterführenden Fragen hilft Ihnen der FOCONIS Support gerne weiter.
In eigener Sache
Bitte beachten Sie zum Thema Flutkatastrophe auch unseren Newsletter-Beitrag 1.3. zum Thema. Vielen Dank.