FOCONIS Newsletter 01/2021

2.1 Ganzheitliche, digitale Legitimationsüberprüfung und Prävention von Identitätsbetrug (Kooperation FOCONIS/SCOREPLUS)

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Eines der sensibelsten Themen im Banken-Alltag ist, beispielsweise im Kontext des Onboardings (z. B. Kontoneuanlage) und der Geldwäsche, ein korrekter und nachhaltig sicherer Legitimationsprozess. Kaum verwunderlich, dass Banken und Sparkassen eine möglichst akkurate Kontrolle der entsprechenden Daten anstreben, werden Legitimationsdaten im Rahmen von §24c KWG doch gerne als Grundlage einer Sonderprüfung nach §44 KWG herangezogen. Kommt es im Rahmen der Prüfung durch das Aufsichtsorgan zu negativen Feststellungen, drohen, je nach Gewichtung der Auffälligkeiten, starke Konsequenzen. Wie auch immer diese ausfallen: das Ziel eines jeden Kreditinstituts muss es sein,

  • a) derlei Prüfungen auf der Basis des Datenbestands erfolgreich zu bestehen und
  • b) bereits bei der Erfassung der Legitimationsdaten immer auf der sicheren Seite zu sein.

Die SCOREPLUS GmbH versteht sich seit vielen Jahren als Experte für Betrugsprävention im Onboarding und konnte sich am Markt als unabhängiger, leistungsstarker Partner im Rahmen von Legitimationsprozessen mit ihrer Expertise im Bereich der digitalen Validierung und Echtheitsprüfung internationaler Legitimationsdokumente und Führerscheine etablieren. Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass FOCONIS gemeinsam mit SCOREPLUS ein neues Foconis-ZAK® Funktionspaket entwickelt, das den Legitimationsprozess ganzheitlich abbildet – von der Erfassung im Beratungsfall über die Möglichkeit der Live-Prüfung bis hin zur intelligenten, automatisierten Validierung aller Legitimationsdaten im Bestand des jeweiligen Kernbankverfahrens. Und das zu 100% unabhängig von der eingesetzten Scan-, bzw. Bilderfassungshardware und ohne die Notwendigkeit eines dedizierten Serverbetriebs.

Die FOCONIS wird im Rahmen der Kooperation die Technologie des Eschborner Unternehmens, bekannt unter dem Produktnamen VERISCORE, direkt in Foconis-ZAK® integrieren. Für Anwenderinnen und Anwender ergeben sich hierdurch gleich mehrere Möglichkeiten, um von der kombinierten Technologie Gebrauch zu machen und das Thema Legitimationen in sicheren Händen zu wissen.

Weitere Informationen zum neuen Foconis-ZAK® Funktionspaket „ZAK VERISCORE“ werden in den nächsten Monaten folgen. Im Sommer wird die FOCONIS einen Sondernewsletter zum Thema veröffentlichen. Sind Sie bereits Abonnent*in unseres Newsletters, erhalten Sie diesen automatisch. Falls nicht, haben Sie hier die Möglichkeit, unseren Newsletter zu abonnieren.

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Pflichten und gesetzliche Vorgaben zur Richtigkeit, Erfassung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

  • Pflicht zur Aufzeichnung, Prüfung und zur Richtigkeit von Kundendaten nach § 154 AO
  • Identifizierungspflicht nach GWG: Pflicht zur Erfassung der Daten natürlicher Personen (§§ 10 und 11 GWG) und zur Prüfung von zugelassenen Ausweisdokumenten (§ 12 Abs. 1 GWG). Die Institute haben die Richtigkeit der erfassten, aufgezeichneten und aufbewahrten Daten sicherzustellen (§ 8 Abs. 3 Ziff. 1 GWG).
  • Nach § 24 c KWG sind die Institute verpflichtet, einen richtigen und vollständigen Datensatz mit Kontoinformationsdaten zum automatisierten Abruf bereitzuhalten. Verstöße und im Rahmen von Prüfungen festgestellte Organisationsmängel können zu empfindlichen Strafen führen.
  • Ungeachtet der Schwere der Verstöße (§ 56 Abs. 3 GWG i. Verbindung mit §§ 56 Abs. 1 Ziff. 9., 16., 30. GWG) kann selbst die Nichteinhaltung auch von einzelnen Teilen der Datenverarbeitungspflichten nach GWG mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
  • Zusätzlich sind in diesem Kontext auch nach KWG Bußgelder in gleichem Umfang zu erwarten.

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