Verstöße gegen das Recht des Verbrauchers auf ein „Vergessen“ werden seit Inkrafttreten der DSGVO hart geahndet. Nicht rechtzeitig gelöschte Personendaten stellen dadurch ein erhebliches Risiko dar und verursachen darüber hinaus unnötige Kosten für Datenhaltung und Handling. Unser Dienstleistungsprodukt DSGVO-Status zeigt Ihnen, wie viele bisher nicht erkannte inaktive Kunden in Ihrer Datenbasis vorhanden sind und ob die hinterlegten Löschdaten den gesetzlich vorgeschriebenen entsprechen. Hierdurch lassen sich Risiken für Verstöße gegen die DSGVO, aber auch Kosteneinsparpotentiale durch ein früheres Reorganisieren von Datensätzen genauer abschätzen.
Das führende Kontrollprozess-System der FOCONIS zur optimalen Ergänzung Ihres IKS mit zahlreichen, praxiserprobten Funktionspaketen.
Foconis-ZAK® ist bei mehr als 400 Instituten unabhängig vom Kernbankverfahren erfolgreich im Einsatz.
Aufgrund löschverhindernder Kennzeichen wie Rollen, Gekos, Sicherheiten etc. greifen die in OSPlus vorgesehenen Mechanismen zur automatischen Löschung inaktiver Kunden in vielen Fällen nicht. Die Folge sind ein nicht DSGVO-konformer Datenbestand und hohe unnötige Speicher-, Prozess- und Auswertungskosten. Mit unserem Dienstleistungsprodukt Inaktive Kunden lassen sich dieses Problem schnell und ressourcenschonend beseitigen.
Entlasten Sie mit dem Foconis-ZAK® Funktionspaket „General Compliance“ aktiv Ihre Compliance-Beauftragten und nehmen Sie Ihre Mitarbeitenden unterstützend und systematisch in die Pflicht. „General Compliance“ ermöglicht die automatisierte, zentralisierte und digitalisierte Erfassung, Übermittlung, Bewertung, Auswertung und Bearbeitung sämtlicher Compliance-relevanter Informationen der Mitarbeitenden.
Bestimmte Konstellationen wie nicht aufgelöste Verbünde oder nicht rechtzeitig administrierte Gekos oder Rollen verhindern die automatische Vergabe eines Löschkennzeichens durch OSPlus. Die Folge sind Kundendaten, deren Löschzeitpunkt zum Teil erheblich vom gesetzlich vorgeschriebenen abweicht. Dies birgt nicht nur Image- und strafrechtliches Risiken, sondern verursacht auch vermeidbare Kosten für Datenhaltung. Mit Reorganisation werden die betroffenen Datensätze sicher identifiziert und der korrekte Löschzeitpunkt ermittelt. Die abschließende Korrektur erfolge maschinell.
Optimale Unterstützung des WpHG-Compliance-Beauftragten durch automatisierte Hinweise zu Compliance-relevanten Vorgängen anhand zu Grunde liegender, regelmäßig automatisch eingearbeiteter und aktueller Börsentagesstatistik und Wertpapierstammdaten. Unterstützung bei der Überwachung von Geschäften hinsichtlich marktenger Werte, der Beobachtungsliste (Watch List), der Verbotsliste (Restricted List), Großorders, Insider-Handels, maximaler Transaktionshäufigkeit, Front-, Back- und Parallelrunnings, minimaler Haltedauer, Marktmiss-brauchsverordnung u.v.m. (inkl. Kontrollen und Meldungen gemäß § 87 WpHG MaAnzV)
Automatisierte, regelmäßige und nachhaltige Überprüfung der Sicherheiten aus dem Aktivgeschäft und sukzessive Senkung der Eigenmittelaufwendungen sowie der regelmäßig zu leistenden Zahlungen an den Garantie-/Sicherungsfonds. Kontrollen zur korrekten Verschlüsselung von Realkrediten unterstützen die Maßnahmen (Re-alkreditprivilegierung), so dass neben der regelmäßigen Sicherheitenüberprüfung eine deutliche Steigerung und nachhaltige Pflege der Datenqualität im Aktivgeschäft erfolgt.
Die in der DSGVO festgeschriebene Zweckbindung bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt grundsätzlich auch für Dateien. Entfällt der Zweck, so ist die betreffende personendatenenthaltende Datei unverzüglich zu löschen. Die Praxis sieht häufig anders aus, da im Arbeitsalltag Dateien wie Anschreiben, Personenlisten etc. in den unterschiedlichsten Verzeichnissen abgelegt und dort nicht selten vergessen werden. Durch die von uns angebotene maschinelle Unterstützung beim Auffinden und rechtzeitigen Löschen von nicht mehr benötigten Dateien mit personenbezogenen Daten ist es möglich, die DSGVO mit geringem Aufwand auch bei Dateien einzuhalten.
Unterstützt die Fachabteilungen WpHG-Compliance, Markt und Marktfolge bei der Kontrolle von Basisdokumentation und Geeignetheitserklärung. Automatisiert vorkontrolliert vorlegen lassen, Fehler und Hinweise prüfen, korrigieren und auf die Kontrolle der Freitexte im Kontext der korrekten Beratung fokussieren. Fehlerquoten im Rahmen der Beratungsdokumentation detailliert ermitteln und nachhaltig senken. Auswertungen zeigen Schwachstellen auf und bieten Chancen zur stetigen Quotenverbesserung.
Unterstützt die Marktfolge und die Datenkontrolle durch automatisierte, lückenlose, nachvollziehbare und do-kumentierte Kontrolle der WP-Vorgänge aus den Listen im WP2-Standard der dwpbank inkl. automatisierter Zuordnung der zuständigen Bearbeitungsstelle. Lückenlose Umsetzung des mitgelieferten Datenkontrollkonzepts für Foconis-ZAK® (abgestimmt mit der Verbandsmeinung und dem Kontrollkonzept der dwpbank). Die manuelle Wertpapierkontrolle wird auf ein Minimum reduziert.
Ereignisse (wer, was, wann, wie, wo), unter anderem aus den nachfolgend genannten Systemen, werden voll-automatisch verarbeitet und mit detaillierten Informationen angereichert, die Auskunft über den Grund des Kontrollbedarfs des Ereignisses geben: OSPlus, SimCorp Dimension (SCD), PARISplus, ILORES, Eurex, TravicDi-alog, Swift, XETRA, B+S, SAS, Cascade, S-ViA, DAW, …
Zwar erfolgt die Meldung von Konto- oder Depotinhabern, die in den USA oder einem der AEOI-Partnerländer steuerpflichtig sind, nur einmal jährlich, die Aufbereitung der von der FinanzInformatik zur Verfügung gestellten LISA-Liste N933 in Excel und insbesondere die Qualitätssicherung der Zuordnung der Kunden zu den einzelnen Gruppen bindet aber knappe Ressourcen für einen längeren Zeitraum. Für Sparkassen, die eine schnelle und kostengünstige Alternative suchen, hat emagixx das Dienstleistungsprodukt AEOI/FATCA entwickelt.
Am 16. Dezember 2019 trat die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU RL) in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben zur Umsetzung der Richtlinie, die auch als EU-Hinweisgeberrichtlinie bekannt ist, auf nationaler Ebene zwei Jahre Zeit. Demnach ist auch in Deutschland spätestens mit Beginn des 17. Dezembers 2021 den Anforderungen zu entsprechen. Entdecken Sie auf dieser Seite unser Lösungsangebot zur rechtssicheren Umsetzung.